Mietpreisbremse? Ja, aber richtig.

Schluss mit den Vermietertricks

Die Mietpreisbremse soll bis 2029 verlängert werden. Doch viele Vermieter versuchen schon heute, sie mit fragwürdigen Methoden zu umgehen. Besonders in Großstädten werden immer wieder Mieten verlangt, die weit über dem gesetzlich zulässigen Rahmen liegen – gestützt auf angebliche Ausnahmetatbestände.

Möblierte Wohnungen als Schlupfloch

In Städten wie Berlin oder München wird jede dritte Wohnung inzwischen möbliert angeboten – oft reicht dafür ein einzelner Tisch oder ein Stuhl. Vermieter behaupten dann, dass die Mietpreisbremse in solchen Fällen nicht gelte.

Scheinmodernisierungen

Auch kleinere Renovierungsmaßnahmen werden regelmäßig als umfassende Modernisierungen deklariert, um angeblich höhere Mieten rechtfertigen zu können.

Vorgeschobene Sonderfälle

Ob Kellerräume, gewerbliche Nutzung oder befristete Vermietung: Immer wieder wird behauptet, die Mietpreisbremse sei in solchen Fällen nicht anwendbar – obwohl das in der Praxis oft nicht stimmt.

MietGerecht sieht das – und handelt.


Wir prüfen. Wir klären. Wir setzen durch.

MietGerecht kennt die Tricks – und geht gezielt gegen diese Umgehungsversuche vor.

  • Wir analysieren jede einzelne Mietkonstellation rechtlich und prüfen, ob die behauptete Ausnahme tatsächlich vorliegt.
  • In vielen Fällen greift die Mietpreisbremse sehr wohl – nur wird versucht, das zu verschleiern.
  • Wir machen zu viel gezahlte Miete konsequent geltend – außergerichtlich und gerichtlich.

Und anders als viele Anbieter arbeiten wir nicht auf Erfolgsprovision. Du erhältst 100 Prozent dessen, was Dir zusteht – ohne Abzüge, ohne versteckte Kosten.


Verdacht auf überhöhte Miete?

Mit dem kostenlosen Miet-Schnellcheck kannst Du prüfen, ob Deine Miete zulässig ist. Falls sich ein Rückzahlungsanspruch ergibt, machen wir ihn für Dich geltend – rechtssicher, effizient und transparent.

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