Wissen, das Ihre Miete schützt


In unserem Blog finden Sie aktuelle Beiträge rund um Mietrecht, Mietpreisbremse und Ihre Rechte als Mieter. Einfach erklärt, rechtlich geprüft und praxisnah aufbereitet.

Konstanz und die Mietpreisbremse: Wie eine der teuersten Städte Baden-Württembergs den Mieterschutz verlor

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse in Konstanz nicht mehr. Ausgerechnet in einer Stadt, in der Mieten bundesweit Spitzenwerte erreichen. Wie konnte das passieren – und was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter? Eine Entscheidung gegen den Augenschein Wer in Konstanz eine Wohnung sucht, kennt das Gefühl. Wenig Angebot, viele Bewerber, hohe Preise.…

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Bundesverfassungsgericht bestätigt Mietpreisbremse – Klage von Vermieterin gescheitert

Bundesverfassungsgericht bestätigt Mietpreisbremse – Klage von Vermieterin gescheitert Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bleibt die Regelung weiterhin verfassungsgemäß – ein wichtiges Signal für Mieter in angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin. Worum ging es konkret? Geklagt hatte eine Berliner Vermieterin, die bereits zuvor von ihren Mietern erfolgreich…

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Mietpreisbremse? Ja, aber richtig.

Schluss mit den Vermietertricks Die Mietpreisbremse soll bis 2029 verlängert werden. Doch viele Vermieter versuchen schon heute, sie mit fragwürdigen Methoden zu umgehen. Besonders in Großstädten werden immer wieder Mieten verlangt, die weit über dem gesetzlich zulässigen Rahmen liegen – gestützt auf angebliche Ausnahmetatbestände. Möblierte Wohnungen als Schlupfloch In Städten wie Berlin oder München wird…

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Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert: Was Mieter jetzt wissen müssen

Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert: Was Mieter jetzt wissen müssen Mit deutlicher Mehrheit hat der Bundestag am 26. Juni 2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Die Regelung, die ursprünglich zum Jahresende auslaufen sollte, gilt nun bis 31. Dezember 2029 weiter – und soll insbesondere Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten entlasten. Was bedeutet das konkret?…

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Mietpreisbremse: Warum sie wirkt – wenn man sie nutzt

Mietpreisbremse: Warum sie wirkt – wenn man sie nutzt Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Städten Mangelware. Immer mehr Menschen zahlen überhöhte Mieten, obwohl das Gesetz etwas anderes sagt. Genau hier setzt die Mietpreisbremse an – ein Instrument, das Mieter:innen schützt, wenn es auch durchgesetzt wird. Was die Mietpreisbremse regelt Die Idee ist einfach: Bei der…

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Mietpreisbremse bald ausgeweitet? – Das könnte sich ändern

Die Mietpreisbremse soll verlängert und ausgeweitet werden. Erfahren Sie, wie Mieter:innen davon profitieren könnten – mit Mietgerecht auf der sicheren Seite. Die Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat im Juni 2025 angekündigt, dass die Mietpreisbremse nicht nur bis 2029 verlängert, sondern möglicherweise auch auf neuere Gebäude ausgeweitet werden soll. Bislang gilt die Mietpreisbremse nur für Wohnungen,…

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FAQ – Fragen & Antworten

Unsere Arbeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet – versteckte Kosten gibt es nicht. Wenn Deine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, zahlst Du höchstens einen möglichen Eigenanteil. Andernfalls klären wir alle Kosten ganz transparent mit Dir, bevor wir tätig werden.

Wenn Deine Versicherung eine sogenannte Deckungszusage erteilt, übernimmt sie die Anwaltskosten (abzüglich eines möglichen Eigenanteils). Ob das so ist, klären wir für Dich kostenlos und unverbindlich direkt mit Deiner Versicherung.

Wichtig: Mietrecht ist bei vielen Versicherern ein zusätzlicher Baustein, der nicht automatisch enthalten ist. Falls Du unsicher bist, prüfen wir das gerne für Dich – ohne Risiko.

Ohne Rechtsschutzversicherung trägst Du das Kostenrisiko selbst – auch dann, wenn die Gegenseite sich auf Deine Rüge nicht einlässt und eine gerichtliche Durchsetzung notwendig wird. Ob sich ein Vorgehen in Deinem Fall trotzdem lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab – pauschal lässt sich das nicht sagen.

Aber: Wir werden Dir die Risiken transparent aufzeigen.

Nach dem Hochladen Ihrer Unterlagen prüfen wir Ihren Fall anwaltlich und bewerten, ob Ansprüche nach den Vorschriften der Mietpreisbremse in Betracht kommen. Anschließend erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung mit einer verständlichen Erläuterung der Rechtslage sowie den möglichen nächsten Schritten. Entscheiden Sie sich für eine weitere Bearbeitung, übernehmen wir auf Wunsch die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche – von der Korrespondenz mit Ihrem Vermieter und Ihrer Rechtsschutzversicherung über die Einholung erforderlicher Auskünfte bis hin zur außergerichtlichen oder, falls erforderlich, gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Rechte.

Die ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich häufig anhand des örtlichen Mietspiegels ermitteln. In vielen größeren Städten stehen hierfür qualifizierte oder einfache Mietspiegel zur Verfügung, anhand derer sich unter Berücksichtigung verschiedener Wohnungsmerkmale eine Vergleichsmiete berechnen lässt. Ob ein Mietspiegel existiert und wie aussagekräftig er ist, hängt jedoch vom jeweiligen Wohnort ab. Zudem ist die ortsübliche Vergleichsmiete nicht in jedem Fall entscheidend – insbesondere ist zunächst zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Mietpreisbremse überhaupt vorliegen. Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen und Hilfestellungen zu diesem Thema.

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, wie sich die Miethöhe zusammensetzt (§ 556g Abs. 3 BGB). Verweigert er diese Auskunft oder reagiert gar nicht, können Deine Ansprüche nur noch gerichtlich durchgesetzt werden.

Das klingt aufwendig – ist es für Dich aber nicht: MietGerecht übernimmt die Durchsetzung, wenn eine Deckungszusage Deiner Rechtsschutzversicherung vorliegt. Du musst Dich um nichts kümmern und bleibst jederzeit Herr der Entscheidung, wie weit gegangen wird.

NEIN – die Geltendmachung der Mietpreisbremse ist kein Kündigungsgrund. Das Gesetz schützt Mieter und Mieterinnen ausdrücklich vor einer sogenannten „Vergeltungskündigung“. Wenn Sie Ihre Rechte geltend machen, dürfen Vermieter weder kündigen noch anderweitig Druck ausüben.

Nur in seltenen Fällen, es kann aber nicht ausgeschlossen werden. Wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich wird, können wir Sie bundesweit vertreten – oft ohne persönliches Erscheinen.

Nein – wir übernehmen alles für Sie. Sie müssen keine unangenehmen Gespräche führen. Wir kümmern uns um die gesamte Kommunikation mit Ihrem Vermieter und halten Sie jederzeit auf dem Laufenden.

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung (§§ 556d–g BGB), die festlegt, dass die Miete bei Neuvermietungen nur maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Damit sollen explodierende Mieten in angespannten Wohnungsmärkten eingedämmt werden. Verstöße können zur Rückzahlung überhöhter Miete und zur Mietsenkung führen – sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Die Mietpreisbremse gilt in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die per Landesverordnung benannt sind. Sie greift nur bei neuen Mietverhältnissen, also bei Neuvermietung – nicht bei bestehenden Verträgen. Ausnahmen, bei denen die Mietpreisbremse nicht gilt:
• Neubauten ab Baujahr 2014 (Erstbezug)
• Umfassend modernisierte Wohnungen
• Wenn die vorherige Miete bereits über dem zulässigen Niveau lag (Bestandsschutz).
Ob diese Ausnahmen im konkreten Fall greifen, prüfen wir für Sie individuell.

Für eine erste rechtliche Prüfung benötigen wir in der Regel folgende Informationen und Dokumente:
• Ihren vollständigen Mietvertrag (inklusive aller Nachträge oder Anhänge)
• Das Datum des Einzugs bzw. Beginns des Mietverhältnisses
• Einen Nachweis über die aktuell gezahlte Miete (z. B. Kontoauszug, Zahlungsbeleg oder Mietquittung)
• Grundlegende Angaben zur Wohnung: Wohnfläche, Ausstattung, Baujahr (sofern bekannt)
• Mieterhöhungsschreiben, falls in letzter Zeit eine Erhöhung erfolgt ist
• Informationen zur Vormiete, sofern Sie dazu etwas wissen oder Unterlagen besitzen

Empfehlung:
Es ist grundsätzlich erforderlich, zusätzlich Fotos der Wohnung anzufertigen und mit einzureichen – insbesondere wenn bestimmte Ausstattungsmerkmale (z. B. Einbauküche, Balkon, hochwertige Bodenbeläge etc.) vorhanden sind. Diese Merkmale können Einfluss auf die zulässige Miete haben und helfen uns bei einer präzisen Einordnung im Mietspiegel.

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