Die Mietpreisbremse soll verlängert und ausgeweitet werden. Erfahren Sie, wie Mieter:innen davon profitieren könnten – mit Mietgerecht auf der sicheren Seite.
Die Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat im Juni 2025 angekündigt, dass die Mietpreisbremse nicht nur bis 2029 verlängert, sondern möglicherweise auch auf neuere Gebäude ausgeweitet werden soll.
Bislang gilt die Mietpreisbremse nur für Wohnungen, die vor dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. Künftig könnte der Stichtag auf das Jahr 2017 verschoben werden – das würde tausende weitere Mietverhältnisse erfassen, in denen Mieter:innen bislang keinerlei Anspruch auf Begrenzung der Miethöhe hatten.
Für viele Mieter:innen wäre das ein echter Gamechanger:
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Was bedeutet das konkret für Sie?
Wenn die Mietpreisbremse auf jüngere Gebäude ausgeweitet wird, dann gelten dort künftig auch:
- Begrenzung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Mieten
- Möglichkeit zur rechtssicheren Rüge
- Ggf. gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte
Diese Regelung wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Mieterschutz – gerade in Ballungsräumen wie Hamburg, Berlin oder München, wo viele Wohnungen erst zwischen 2014 und 2017 entstanden sind.
Warum Mietgerecht jetzt schon hilft – auch ohne Gesetzesänderung
Bei MietGerecht prüfen wir schon jetzt, ob Ihre Miete überhöht ist – auch ohne Neuregelung. Denn:
- Viele Mietverträge unterliegen schon heute der Mietpreisbremse
- Vermieter halten sich häufig nicht an die gesetzlichen Ausnahmen
- Und viele Mieter:innen wissen gar nicht, dass sie Ansprüche haben
Mit unserem digitalen Mietpreis-Check erfahren Sie in wenigen Minuten, ob auch Ihre Miete betroffen sein könnte – und was Sie konkret tun können.
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Die Pläne der Regierung zeigen: Der Gesetzgeber erkennt das Problem – aber bis Änderungen greifen, kann Zeit vergehen.
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