Zahlen Sie zu viel Miete? Erfahren Sie Schritt für Schritt, ob die Mietpreisbremse greift und wie Sie Ihre Miete rechtlich prüfen und rügen können.
Viele Mieter:innen zahlen jeden Monat zu viel – ohne es zu merken. Denn ob eine Miete rechtlich zulässig ist, hängt von klaren gesetzlichen Regeln ab. In vielen Städten gilt die Mietpreisbremse – doch kaum jemand kennt ihre genaue Reichweite.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie prüfen können, ob Ihre Miete überhöht ist – und was Sie dagegen tun können.
- Gilt die Mietpreisbremse überhaupt für Ihre Wohnung?
Die Mietpreisbremse gilt nur in bestimmten Städten und Regionen – sogenannten angespannten Wohnungsmärkten. Diese Gebiete werden von den Bundesländern per Verordnung festgelegt. In Städten wie Berlin, Hamburg oder München ist das bereits der Fall.
Tipp: Mit unserem kostenlosen Mietpreis-Check prüfen Sie automatisch, ob Ihre Adresse darunter fällt.
- Wann wurde Ihre Wohnung gebaut?
Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sind vom Gesetz ausgenommen – sie unterliegen nicht der Mietpreisbremse.
Auch umfassend modernisierte Wohnungen können unter bestimmten Bedingungen von der Regelung ausgenommen sein.
- Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Das zentrale Kriterium: Liegt Ihre Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete?
Diese Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Mietspiegel Ihrer Stadt. Berücksichtigt werden:
• Lage
• Größe
• Ausstattung
• Baujahr
In der Praxis ist diese Berechnung oft schwierig – viele Mietspiegel sind unvollständig oder schwer verständlich. Wir arbeiten daran, dass unser Service auch für weitere Ballungsgebiete zur Verfügung steht!
- Haben Sie ein Recht auf Auskunft vom Vermieter?
Ja! Nach § 556g BGB können Sie vom Vermieter verlangen, dass er Ihnen Auskunft gibt – etwa zur Vormiete, Modernisierungen oder Sonderausstattungen. Dieses Auskunftsverlangen ist oft der erste Schritt, um überhöhte Mieten anzugreifen.
- Was tun bei Verdacht auf eine überhöhte Miete?
Wenn sich herausstellt, dass Ihre Miete zu hoch ist, kommen folgende Schritte infrage:
• Aufforderung zur Mietsenkung
• Rückforderung zu viel gezahlter Beträge
• ggf. gerichtliche Geltendmachung
Wichtig: Sie müssen rechtzeitig und korrekt rügen. Wir übernehmen das für Sie – digital, rechtssicher und in der Regel ohne Kostenrisiko, wenn Sie rechtsschutzversichert sind.
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Fazit: Mieter:innen haben Rechte – nutzen Sie sie
Gerade in überhitzten Wohnungsmärkten lohnt es sich, die eigene Miete zu hinterfragen. Wir unterstützen Sie dabei – professionell, datenschutzkonform und effizient.