Ist Ihre Miete zu hoch? So finden Sie es heraus – Schritt für Schritt

Zahlen Sie zu viel Miete? Erfahren Sie Schritt für Schritt, ob die Mietpreisbremse greift und wie Sie Ihre Miete rechtlich prüfen und rügen können.

Viele Mieter:innen zahlen jeden Monat zu viel – ohne es zu merken. Denn ob eine Miete rechtlich zulässig ist, hängt von klaren gesetzlichen Regeln ab. In vielen Städten gilt die Mietpreisbremse – doch kaum jemand kennt ihre genaue Reichweite.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie prüfen können, ob Ihre Miete überhöht ist – und was Sie dagegen tun können.

  1. Gilt die Mietpreisbremse überhaupt für Ihre Wohnung?

Die Mietpreisbremse gilt nur in bestimmten Städten und Regionen – sogenannten angespannten Wohnungsmärkten. Diese Gebiete werden von den Bundesländern per Verordnung festgelegt. In Städten wie Berlin, Hamburg oder München ist das bereits der Fall.

Tipp: Mit unserem kostenlosen Mietpreis-Check prüfen Sie automatisch, ob Ihre Adresse darunter fällt.

  1. Wann wurde Ihre Wohnung gebaut?

Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sind vom Gesetz ausgenommen – sie unterliegen nicht der Mietpreisbremse.

Auch umfassend modernisierte Wohnungen können unter bestimmten Bedingungen von der Regelung ausgenommen sein.

  1. Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Das zentrale Kriterium: Liegt Ihre Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete?

Diese Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Mietspiegel Ihrer Stadt. Berücksichtigt werden:
• Lage
• Größe
• Ausstattung
• Baujahr

In der Praxis ist diese Berechnung oft schwierig – viele Mietspiegel sind unvollständig oder schwer verständlich. Wir arbeiten daran, dass unser Service auch für weitere Ballungsgebiete zur Verfügung steht!

  1. Haben Sie ein Recht auf Auskunft vom Vermieter?

Ja! Nach § 556g BGB können Sie vom Vermieter verlangen, dass er Ihnen Auskunft gibt – etwa zur Vormiete, Modernisierungen oder Sonderausstattungen. Dieses Auskunftsverlangen ist oft der erste Schritt, um überhöhte Mieten anzugreifen.

  1. Was tun bei Verdacht auf eine überhöhte Miete?

Wenn sich herausstellt, dass Ihre Miete zu hoch ist, kommen folgende Schritte infrage:
• Aufforderung zur Mietsenkung
• Rückforderung zu viel gezahlter Beträge
• ggf. gerichtliche Geltendmachung

Wichtig: Sie müssen rechtzeitig und korrekt rügen. Wir übernehmen das für Sie – digital, rechtssicher und in der Regel ohne Kostenrisiko, wenn Sie rechtsschutzversichert sind.

Fazit: Mieter:innen haben Rechte – nutzen Sie sie

Gerade in überhitzten Wohnungsmärkten lohnt es sich, die eigene Miete zu hinterfragen. Wir unterstützen Sie dabei – professionell, datenschutzkonform und effizient.

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