Mietpreisbremse soll bis 2029 verlängert werden!

Die Bundesregierung plant eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029. Was das für Mieter bedeutet – aktuelle Infos zur Gesetzeslage im Überblick.

Die Mietpreisbremse steht vor einer Verlängerung: CDU/CSU und SPD haben im Bundestag einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn eingebracht. Ziel ist es, die bislang bis zum 31. Dezember 2025 befristete Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 zu verlängern.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs (Drucksache 21/322) ist für Donnerstag, den 5. Juni 2025 angesetzt. Der Vorschlag entspricht dem Entwurf der Bundesregierung, der bereits am 28. Mai vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Warum die Verlängerung?

Begründet wird die Maßnahme mit den weiterhin stark steigenden Wiedervermietungsmieten, insbesondere in Ballungszentren. Der Mietwohnungsmarkt sei nach wie vor angespannt. Ein Wegfall der Mietpreisbremse würde laut Gesetzesbegründung viele Haushalte zusätzlich belasten – insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen sowie zunehmend auch Durchschnittsverdiener und Familien mit Kindern. Die Folge könne eine Verdrängung aus angestammten Wohnvierteln sein.

Was regelt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist in § 556d BGB geregelt. Sie erlaubt den Landesregierungen, bestimmte Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. In diesen Regionen darf die Miete bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Ausnahmen gelten u. a. für:
• umfassend modernisierte Wohnungen,
• bereits überhöhte Altmieten sowie
• Neubauten, die ab dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden.

Geplante Neuerung: unbegrenzte Rechtsverordnung möglich

Neben der Fristverlängerung bis 31.12.2029 sieht der Entwurf auch die Streichung der bisherigen Maximaldauer von fünf Jahren für die jeweiligen Landesverordnungen vor. Damit könnten Bundesländer künftig ohne formale Befristung Mietpreisbremsen in angespannten Märkten festsetzen – solange die gesetzliche Grundlage besteht.

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🔎 Unser Fazit:

Die geplante Verlängerung zeigt: Der Gesetzgeber sieht weiterhin dringenden Handlungsbedarf beim Schutz von Mieterinnen und Mietern in überhitzten Wohnungsmärkten. Für Städte wie Berlin, Hamburg oder München bleibt die Mietpreisbremse ein zentrales Instrument gegen Mietpreisexplosionen.

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